Kosten

Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung der Kosten für die anwaltliche Tätigkeit nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die einzelnen Gebühren werden dabei in der Regel auf Basis des Gegenstands-, bzw. Streitwerts berechnet.

Anstatt der gesetzlichen Vergütung ist auch die Vereinbarung einer sonstigen Vergütung - z. B. eines Zeithonorars - möglich und manchmal auch geboten.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen kläre ich vorab für Sie die Kostenfrage. Ihren Anwalt können Sie frei auswählen, auch wenn die Empfehlungen einiger Rechtsschutzversicherer möglicherweise einen anderen Eindruck vermitteln.

In finanziell aufwendigen Prozessen kann es angeraten sein, die Zusammenarbeit mit einem Prozeßfinanzierer in Betracht zu ziehen.

Bei Vermögenslosigkeit besteht die Möglichkeit, für die vorgerichtliche Beratung und Vertretung Beratungshilfe, für ein gerichtliches Verfahren Prozeßkostenhilfe zu erhalten.

Gerne können Sie sich kostenfrei zu diesen Punkten im Detail informieren.

Einen Vordruck für einen Antrag auf Beratungshilfe finden Sie unter http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/AG_I_1.pdf

weitere Informationen zum Thema Prozeßkostenhilfe u. a. unter http://www.rak-berlin.de/site/DE/int/02_rechtsuchende/02_03b-Prozesskostenhilfe/container-prozesskostenhilfe.php

sowie unter http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/prozesskostenhilfe/erkl_zp1a.pdf