Ein Vermieter darf Kosten für Renovierungsarbeiten, die infolge von Modernisierungsmaßnahmen erforderlich werden, gemäß § 559 Abs. 1 BGB ebenfalls auf die Mieter umlegen.
(BGH, Urteil v. 30.03.2011, VIII ZR 173/10)
Ein Vermieter darf Kosten für Renovierungsarbeiten, die infolge von Modernisierungsmaßnahmen erforderlich werden, gemäß § 559 Abs. 1 BGB ebenfalls auf die Mieter umlegen.
(BGH, Urteil v. 30.03.2011, VIII ZR 173/10)