Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung der Kosten für die anwaltliche Tätigkeit nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die einzelnen Gebühren werden dabei
in der Regel auf Basis des Gegenstands-, bzw. Streitwerts berechnet. Anstatt der gesetzlichen Vergütung ist auch die Vereinbarung einer sonstigen Vergütung – z.B. eines Zeithonorars – möglich und
manchmal auch geboten.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kläre ich vorab für Sie die Kostenfrage. Ihren Anwalt können Sie frei auswählen, auch wenn die Empfehlungen
einiger Rechtsschutzversicherer möglicherweise einen anderen Eindruck vermitteln.
In finanziell aufwendigen Prozessen kann es angeraten sein, die Zusammenarbeit mit einem Prozeßfinanzierer in Betracht zu ziehen.
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Termine nur nach Vereinbarung
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