Eigenbedarfskündigung bei beabsichtigter beruflicher Nutzung

Auch wenn der Vermieter die vermietete Wohnung ausschließlich für seine berufliche Tätigkeit oder die eines Familienangehörigen nutzen will, kann ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses gemäß § 573 Abs. 1 BGB vorliegen.

 

(BGH, Urteil vom 26. September 2012 – VIII ZR 330/11)