Betriebskostenabrechnung: Ansatz von Sach- und Arbeitsleistungen des Vermieters

Der Vermieter kann gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 BetrKV die von ihm erbrachten Leistungen nach den fiktiven Kosten abrechnen, die bei Erbringung durch einen Dritten entstanden wären. Die Regelung soll die Abrechnung für den Vermieter vereinfachen und gilt für natürliche und juristische Personen.

 

(BGH, Urteil vom 14. November 2012 - VIII ZR 41/12)